KG
[= Kommanditgesellschaft]- Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma
- Kein Mindestkapital nötig
- Die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlage
- Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen
- Mit besonders breitem Entscheidungsspielraum
- Besonders hohes Ansehen
- Hohe Kreditwürdigkeit
- Viele Formalitäten nötig
- Bindend: Eintragung ins Handelsregister
- Modell des Einzelunternehmers, das aber Finanzpartner einbindet